Mietvertrag

Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGBs. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGBs akzeptieren.

1. Geltungsbereich

Verträge von KREATIVFREUNDE Friederike Eimers (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie überweisen nach Kauf der Gästewand den Preis auf unser Konto. Damit reservieren Sie automatisch das Toolkit, welches Ihnen zu Miete bereitgestellt wird. Verträge dieses Mietvertrages kommen nur durch schriftliche Bestätigung des Wunschtermins des Events oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB. Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Mieter.

3. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution für die Mietsache zu erheben.

4. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter durch den Versanddienstleister die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet mit Eingang der Mietsache beim Vermieter. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt spätestens 3 Tage nach dem Eventdatum. Der Vermieter lässt nach Rücksprache mit dem Mieter durch einen Versanddienstleister die Mietsache abholen. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Vermieters. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter/Versanddienstleister bereit, ist pro angefangenen Kalendertag eine zusätzliche Mietgebühr von 25 Euro fällig. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt. 

5. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Wir behalten uns ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls unserer Mietsache (Außerordentliches Kündigungsrecht. 

6. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert von 500 Euro. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

Verlust oder Beschädigung der Mietsache:

pro Schlagstempel: 15 Euro
Hammer: 30 Euro
Versandkoffer: 200 Euro
Holzkiste Schlagstempel: 100 Euro
Holzkiste Plättchen: 50 Euro
Acrylanleitung: 50 Euro
Schlagklotz: 20 Euro

7. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

8. Sonstige Bestimmungen

a. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden. Ansonsten findest du unsere Datenschutzbestimmungen auf der Internetseite unter: https://www.kreativfreunde.com/datenschutz